Geeignete Leckanzeiger zur Überwachung von Behältern nach DIN 6625
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Behälters muss den Anschluss eines geeigneten Leckanzeigers ausdrücklich erlauben bzw. im Einzelfall mit
Stellungnahme der Prüfstelle für Leckanzeiger des TÜV NORD oder mit Eignungsfeststellung der zuständigen Wasserbehörde.
Die in den jeweiligen Gutachten, Normen und Zulassungen der Behälter bzw. Überwachungsräume genannten Auflagen und Bedingungen sind zu beachten. Dies gilt
auch für die Einsatzgrenzen im Hinblick auf die Dichte und Viskosität der Lagerflüssigkeit.
Gleiches gilt auch für die in der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung des Leckanzeigers genannten Einsatzgrenzen. |  |
Unterdruck Leckanzeiger für Flüssigkeiten mit Flammpunkt >55°C
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