| Grundsätzliche Merkmale zum Einsatz von Überdruckleckanzeigern | Grundsätzliche Merkmale zum Einsatz von Unterdruckleckanzeigern |
- Geringerer Installationsaufwand als bei Unterdrucksystemen (keine Auspuffleitung, keine Flüssigkeitssperre erforderlich).
- Über ein Verteilersystem können mit einem Leckanzeiger mehrere Überwachungsräume gleichzeitig überwacht werden (bei unterirdischen Behältern).
- Mit Überdrucksystemen können unter Beachtung der erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen auch entzündliche, leicht- und hochentzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55°C überwacht werden.
- Die zulässigen Betriebs- / Überwachungsdrücke der Behälter / Rohrleitung müssen beachtet werden.
- Das Überwachungsmedium des Leckanzeigers muss eine minimale Luftfeuchtigkeit ausweisen, z.B. durch Verwendung von Lufttrocknern, die entsprechend gewartet werden müssen. Bei höheren Drücken wird üblicherweise Stickstoff verwendet.
- Das Reaktionsverhalten des Überwachungsmediums mit dem Lagermedium ist zu beachten, ggf. ist hier ein Inertgas als Überwachungsmedium zu verwenden.
- Bei der Überwachung von Rohrleitungen mit Überdruck sind die Grenzen entsprechend Art.3 Absatz 3 der Druckgeräterichtlinie zu beachten.
- Die spezifischen Zulassungsbestimmungen des Leckanzeigers sowie des Behälters / Rohrleitung sind zu beachten. Dies gilt auch für die Einsatzgrenzen im Hinblick auf die Dichte der Lagerflüssigkeit
und der maximal zulässige Druck im Überwachungsraum.
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- Mit Unterdruckleckanzeigern können Behälter mit flexibler Innenhülle, aber auch große / hohe Behälter überwacht werden, hierbei muss die Saugleitung zum tiefsten Punkt des Überwachungsraumes geführt werden.
- Zur Überwachung von entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55°C sind Leckanzeiger mit entsprechendem Ex-Schutz zu verwenden.
- Bei Unterdruckleckanzeigersystemen darf nur ein Überwachungsraum pro Leckanzeiger überwacht werden.
- Der Leckanzeiger sowie die Verbindungsleitungen müssen auf Beständigkeit gegen das zu lagernde Medium geprüft werden.
- Überwachung von Kunststoffrohren durch Unterdruckleckanzeiger möglich (sofern deren Zulassung dies ermöglicht).
- Doppelwandige Behälter die bisher mit Lecküberwachungs-flüssigkeit überwacht wurden (EN13160, Klasse II), können zukünftig durch Unterdruckleckanzeiger überwacht werden. Hierzu muss je nach Behältergröße eine bestimmte Menge der Leckageflüssigkeit abgesaugt werden.
- In der Saugleitung ist eine Flüssigkeitssperre einzubauen.
- Die Abluft des Leckanzeigers ist mit einer Auspuffleitung zu versehen, kann diese nicht in den Behälter zurückgeführt werden (z.B. bei Behältern mit Überdruck), ist hier zusätzlich eine Flüssigkeitssperre einzubauen.
- Sollte die Saug-, Meß-, oder Druckleitung nicht mit stetigem Gefälle vom Leckanzeiger zum Überwachungsraum verlegt werden können, so sind an den jeweils tiefsten Punkten der Verbindungsleitung zusätzliche Kondensatgefäße einzubauen.
- Die spezifischen Zulassungsbestimmungen des Leckanzeigers sowie des Behälters / Rohrleitung sind zu beachten. Dies gilt auch für die Einsatzgrenzen im Hinblick auf die Dichte und Viskosität der Lagerflüssigkeit.
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