Leckanzeiger zur Überwachung doppelwandiger Rohrleitungen
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Rohrleitung muss den Anschluss eines geeigneten Leckanzeigers ausdrücklich erlauben bzw. im Einzelfall mit
Stellungnahme der Prüfstelle für Leckanzeiger des TÜV NORD oder mit Eignungsfeststellung der zuständigen Wasserbehörde.
Die in den jeweiligen Gutachten, Normen und Zulassungen genannten Auflagen und Bedingungen sind zu beachten. Dies gilt auch für die Einsatzgrenzen im Hinblick
auf die Dichte und Viskosität der Förderflüssigkeit.
Gleiches gilt auch für die in der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung des Leckanzeigers genannten Einsatzgrenzen. |  |
Überdruck Leckanzeiger
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